Pfeilschilder
Pfeilschild, auch Hinweisschild in Pfeilform, Pfeil-Wegweiser genannt, ist der erste wichtige Hinweis für Ihre Kunden auf Unternehmen, Betrieb, Geschäft, Gaststätte, Amt, Sportanlage, Schule, usw …
Pfeilschilder erfüllen gleichzeitig zwei wichtige Funktionen:
- die Repräsentation Ihres Unternehmens direkt an Verkehrswegen
- die Hilfe für den Kunden Ihr Unternehmen zu finden
Wo werden Pfeilschilder angebracht?
- An vorhandenen Standardstromlichtmasten, an Rohrpfosten
- Auf Firmengelände als Wegweiser für PKWs und vor allem LKWs, die zur Verwaltung und zur Abholungs- oder Anlieferungsstelle geführt werden. Hierfür können auch reflektierende Wegweiser beschriftet werden.
Form:
- Länglich und endet pfeilförmig.
Format:
- 1250 x 330 mm (vom Straßenbauamt genehmigte Maße für die Anbringung an Lichtmasten)
Material / Stärke:
- Aluminium, 2 mm stark
Beschriftung /Gestaltung:
Hinweis, Firmenschriftzug und Logo können zumeist in Folie auf dem Schild angebracht werden. Soweit die Farbgestaltung dies nicht zulässt oder um Farbverläufe darzustellen wird Digitaldruck eingesetzt. Für die Realisierung Ihres Schriftzuges, Logos benötigen wir Vektordaten (pc-formatiert: eps, ai). Sie erhalten nach Auftragserteilung einen Korrekturabzug zur Prüfung und Freigabe.
Befestigung:
- mit Bohrungen zur Wandverschraubung
- mit Langarmrohrschellen für die Befestigung an Standardrohrpfosten mit 60 mm Durchmesser
- mit Bandstahl-Langarmschellen für die Befestigung an Lichtmasten. Hierzu ist der Einsatz eines speziellen Spannwerkzeuges durch unsere Monteure notwendig. Die Anbringung durch unsere Monteure wird nach Materialeinsatz und im Zeitnachweis berechnet
Lieferzeit:
- Innerhalb 8-10 Arbeitstagen nach Auftragsklärung.
Angebot:
Um Ihnen ein Angebot zu unterbreiten benötigen wir folgende Angaben: Format, Stückzahl, gewünschte Beschriftung, Logo, vorgesehene Anbringung.
Was ist zu berücksichtigen wenn Sie Pfeilschilder im öffentlichen Verkehrsraum beziehungsweise auf städtischem Grund in Frankfurt anbringen wollen?
- Anbringung der Hinweisschilder nur an Standardstromlichtmasten, nicht an Glaslaternen (Historische Lichtmaste) möglich
- Zur Bestimmung der Örtlichkeit ist die Nummer des entsprechenden Stromlichtmasten (an jedem Stromlichtmast in Augenhöhe befestigt), gegebenenfalls auch Hausnummer, Straßenecke und Straße, in der sich der Stromlichtmast befindet, anzugeben
- Nur Lichtmasten auswählen, an denen noch keine Verkehrszeichen angebracht sind
- Das Hinweisschild sollte im Höchstfall das dritte Schild an diesem Lichtmast sein
- Die Anbringungshöhe muss mindestens 4 m Unterkante des Hinweisschildes zum Erdboden betragen
- Die Hinweisschilder werden mittig zum Lichtmast angebracht
- Es werden maximal 2 Hinweisschilder pro Firma vom Straßenbauamt Frankfurt genehmigt
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Deutsche Städte Medien GmbH.